Gemäß dem Eichgesetz müssen Wasserzähler alle sechs Jahre neu geeicht werden. Daher tauschen wir im Laufe des Jahres die Wasserzähler aus, deren Eichfrist abläuft, und ersetzen sie durch geeichte Geräte. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten, da der Austausch bereits in der Wasserzähler-Grundgebühr enthalten ist.
Sollten wir Sie bei unserem Besuch nicht antreffen, hinterlassen wir eine Benachrichtigungskarte mit der Bitte, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Damit der Austausch möglichst unkompliziert durchgeführt werden kann, bitten wir Sie, uns einen ungehinderten Zugang zu Ihrem Wasserzähler zu ermöglichen.
Falls Sie eine Befundprüfung Ihres Wasserzählers wünschen, muss diese unmittelbar nach dem Ausbau erfolgen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Wasserzählers haben, setzen Sie sich bitte vor dem Ausbau mit uns in Verbindung.
Nur so können die gesetzlichen Anforderungen des Eichrechts ordnungsgemäß erfüllt werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Wasserzähler? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen weiter.
Anstatt Wasser um jeden Preis zu sparen, setzen wir auf einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit dieser wertvollen Ressource. Schlagzeilen zum Thema „Wassersparen“ greifen oft zu kurz – es geht vielmehr darum, Wasser bewusst und effizient zu nutzen.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz hat hierzu eine informative Broschüre veröffentlicht, die Sie direkt herunterladen können. Sie bietet praktische Hinweise für einen ressourcenschonenden Umgang mit Wasser.
Stillen Sie Ihren Durst mit hochwertigem Trinkwasser aus der Leitung anstelle von teurem Mineralwasser. Leitungswasser ist genauso gut in der Qualität, deutlich preiswerter und muss nicht über weite Strecken transportiert werden. Das macht es nicht nur wirtschaftlich attraktiv, sondern auch ökologisch sinnvoll.
Setzen Sie auf nachhaltigen Wasserkonsum – für Ihre Gesundheit, Ihren Geldbeutel und unsere Umwelt!