Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Der Wasserzweckverband Bienwald, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein, ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten und die mobilen Anwendungen des Wasserzweckverbands Bienwald.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten und mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der BITV RP Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Es gibt keine Version in leichter Sprache

  • Es gibt keine Version in Gebärdensprache

  • Es gibt keine Vorlesefunktion (ReadSpeaker)

  • Einige Dokumente sind aufgrund ihrer Dateiformate nicht barrierefrei abrufbar. Gleiches gilt für Videos.

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Webseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.

Bei einem zukünftigen Relaunch der Webseite werden die fehlenden barrierefreien Elemente im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt.

Bis dahin wird der Wasserzweckverband Bienwald kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit arbeiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.03.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website/mobilen Anwendung mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Form einer vom Wasserzweckverband Bienwald durchgeführten Selbstbewertung erbracht.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback zur Barrierefreiheit unserer Webseiten richten Sie bitte an:

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Kontakt:

Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail:lb@mastd.rlp.de

Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.

Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.